AGB
Sämtliche Abbildungen und Texte ohne Gewähr,
Irrtümer vorbehalten.
Geschäftsbedingungen:
Allen Lieferungen und Leistungen der Firma LS climb Elisabeth Schöll aufgrund
von Onlinebestellungen über das Internet oder andere Onlinedienste
liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichende und/oder
ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung
von der Firma LS climb Elisabeth Schöll.
Lieferung:
Die LS climb Elisabeth Schöll wird nach Möglichkeit vereinbarte oder angegebene
Lieferzeiten pünktlich einhalten. Werden diese um mehr als zwei
Wochen überschritten, so hat der Kunde das Recht, eine Nachfrist mit
dem Hinweis zu setzen, dass er die Abnahme des Kaufgegenstandes
nach Ablauf der Frist ablehnt. Diese Nachfrist muss mindestens weitere
zwei Wochen betragen. Kommt sodann eine Einigung über ein neues
Lieferdatum nicht zustande, so kann der Kunde nach Ablauf der
Nachfrist durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten.
Sollte der Käufer im Fall des Verzuges oder der Unmöglichkeit
Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, so beschränkt sich
dieser bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 5% des Kaufpreises
und umfasst lediglich den Ersatz unmittelbaren Schadens, also
insbesondere nicht Ersatz des entgangenen Gewinns oder eines
sonstigen mittelbaren Schadens.
Rücksendungen gehen zu Lasten des Bestellers.
Transport:
Beanstandungen wegen Transportschäden bitten wir umgehend nach
erhalt der Ware an uns zu melden, um evtl. Haftungsansprüche
unsererseits gegenüber dem Transportunternehmen innerhalb der dafür
vorgesehenen Fristen geltend machen zu können.
Sie können die Annahme beschädigter Pakete auch verweigern.
Bezahlung:
Rechnungen der LS climb Elisabeth Schöll sind mit Erhalt der Ware nebst Rechnung
innerhalb 14 Tagen und ohne jeden Abzug zahlbar. Ab dem 15. Tag nach Fälligkeit
kommt der Kunde spätestens in Verzug, wenn er den Kaufpreis nicht
begleicht. Der Verzug kann auch schon vorher eintreten, wenn der Kunde
beispielsweise auf eine vor Ablauf der 30-Tage-Frist von der Firma LS climb Elisabeth Schöll
ausgesprochene Mahnung nicht reagiert. Die LS climb Elisabeth Schöll ist im
Verzugsfalle berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über
dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen; die Firma LS climb Elisabeth Schöll kann mit
entsprechendem Nachweis auch höhere Verzugszinsen oder weiteren
Schaden geltend machen. Schecks werden nur zahlungshalber
angenommen. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder gerichtlich
rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht
kann der Kunde nur dann geltend machen, soweit es auf demselben
Vertragsverhältnis beruht.
Gewährleistung/Garantie:
Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Erhalt der Ware.
Beanstandungen wegen Lieferumfang, Sachmängeln, Falschlieferungen
und Mengenabweichungen, soweit diese durch zumutbare Untersuchungen
feststellbar sind, bitten wir unverzüglich geltend zu machen.
Bei berechtigten Beanstandungen und Vorliegen der gesetzlichen
Voraussetzungen der (jeweiligen) Mängelansprüche wird die LS climb Elisabeth Schöll
die Ware nach Wahl des Kunden nachliefern, nachbessern, zurücknehmen,
einen Preisnachlass gewähren oder den Vertrag rückabwickeln (Rücktritt).
Eigentumsvorbehalt:
Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der der LS climb Elisabeth Schöll aufgrund
des Vertrages zustehenden Forderungen im Eigentum von der Firma LS climb Elisabeth Schöll
Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Käufer zum Besitz und
vertragsgemäßen Gebrauch des Kaufgegenstandes berechtigt, solange er
seinen Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag fristgerecht nachkommt.
Der Kunde ist verpflichtet, der Firma LS climb Elisabeth Schöll alle im Rahmen einer
Rechteverfolgung aus vereinbartem Eigentumsvorbehalt erforderlichen
Auskünfte zu erteilen.
Datenschutz:
Die Firma LS climb Elisabeth Schöll ist berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung
erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden zu erheben,
zu speichern und zu verarbeiten. Die Daten werden nicht an Dritte
weitergegeben.
Wirksamkeit:
Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In diesem Fall
werden die unwirksamen Regelungen durch die entsprechenden gesetzlichen
Vorschriften ersetzt. Der Vertrag ist nur dann insgesamt unwirksam, wenn das
Festhalten an ihm auch unter Berücksichtigung der Änderung der vertraglichen
Regelungen im Sinne des Gesetzes eine unzumutbare Härte für eine
Vertragspartei darstellen würde. Entsprechendes gilt, soweit der Vertrag
zwischen den Parteien eine nicht vorgesehene Lücke aufweist.
Außergerichtliche Streitbarkeit:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung
(OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter ec.europa.eu/odr